Güteklassen

Güteklassen

Das Qualitätssystem von Weinen ist seit dem 1. August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung neu geregelt worden. Die traditionellen deutschen Qualitätsstufen, deren Bezugspunkt der Zuckergehalt des Mostes (Mostgewicht), somit der Reifegrad des Leseguts, war, wurde hiermit durch ein herkunftsbezogenes System (Terroir) abgelöst.

Die EU-Weinmarktordnung kennt folgende Bezeichnungen:

  • Wein ohne Herkunftsangabe Der Begriff Wein (früher Tafelwein) bezeichnet die unterste Qualitätsstufe des Weins, die keiner besonderen Qualitätsprüfung unterliegt.
  • Wein mit geschützter geografischer Angabe (hierunter fällt der Landwein)
  • Wein mit geschützter Ursprungsangabe (hierunter fallen Qualitätsweine und Prädikatsweine)

Qualitätswein (früher QbA)

Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben, die eine sensorische und analytische Begutachtung des Weins beinhaltet. Dafür wird eine Amtliche Prüfnummer vergeben, die auf dem Flaschenetikett abgedruckt sein muss. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das sogenannte Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72° Oechsle. Qualitätsweine dürfen vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge an Zucker angereichert (chaptalisiert) werden, um den Alkoholgehalt des Weines etwas zu erhöhen

Prädikatsweine (früher Qualitätswein mit Prädikat)

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, die je nach Rebsorte und Anbaugebiet unterschiedliche Mindestmostgewichte erreichen müssen. Für die Mosel gelten folgende Mindestmostgewichte: Riesling 55°, Müller-Thurgau 58° andere Weißweinsorten 60° und Rotwein 60° .Diesen Weinen darf kein Zucker mehr zugesetzt werden, er drf nicht chaptalisiert werden.

Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:

  • Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt.
  • Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht.
  • Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben
  • Beerenauslese: volle, fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren.
  • Trockenbeerenauslese: aus eingeschrumpften, edelfaulen Beeren. Süßer und honigartiger Geschmack.
  • Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde. Die Trauben müssen in gefrorenem Zustand bei mindestens –7°C gelesen und noch gefroren gekeltert werden.

Alle Qualitätsweine müssen eine amtliche  Qualitätsweinprüfung bestanden haben. Dabei wird der Wein nach Aussehen, Geruch und Geschmack und gebietstypischen Geschmacksprofil beurteilt. Nach bestandener Prüfung erhält der Wein eine amtliche Prüfnummer (kurz: A.P.-Nr.), die auf dem Flaschenetikett erscheinen muss.